Member Mail 9 / 2014

Urabstimmung Swiss GAV-Bodenpersonal
- GATA GV vom 21. Mai 2014
Vorgehensweise Urabstimmung
GAV-Anpassungen
Empfehlung des Vorstandes
Weitere Schritte

Geschätzte KollegInnen 

Mit Ankündigung der Umsetzung der Reorganisation im „Passenger Revenue Accounting“  mit mutmasslicher Entlassung von 7 Mitarbeitenden benimmt sich die Swiss in kritischer Situation zu einer bevorstehenden GAV-Abstimmung wie ein Elefant im Porzellanladen. 

-     GATA GV vom 21. Mai 2014
In einer angeregten Diskussion konnte anlässlich der Generalversammlung von GATA: SEV Aviation (GATA-GV) vom 21. Mai 2014 in Zürich differenziert darüber diskutiert werden, was die GAV-Anpassungen konkret bedeuten, welche Szenarien Annahme oder Ablehnung des GAV beinhalten.
Unser externer Referent von ver.di, Gewerkschaftssekretär Sebastian Marten, stellte anschaulich die mit Warnstreiks verbundenen Konflikte der vergangenen Monate innerhalb des Lufthansa-Konzerns vor. Je drastischer und prekärer die Arbeitsbedingungen sind, desto einfacher lässt sich ein kollektiver Widerstand organisieren.
Resultate mit durchzogener Bilanz, Zugeständnisse beider Parteien, erschweren natürlich eine Widerstandsbewegung.
Allen Anwesenden wurde unmissverständlich klar aufgezeigt, dass einer Ablehnung des Vertrages anschliessend eine engagierte Zeit des Widerstandes folgen muss. Ein Nein zu einem Vertrag bedeutet ein Ja zum Engagement eines langwierigen Kampfes mit unsicherem Ausgang.

-      Vorgehensweise Urabstimmung
Der GATA-Vorstand hat anlässlich seiner Sitzung vom 21. Mai 2014 das Vorgehen zur Mitwirkung der Mitglieder zum vorliegenenden Resultat des GAV beschlossen und den Teilnehmenden der GATA-GV zur Diskussion vorgestellt:
1. Stimmberechtigt sind alle GAV-Bodenpersonal unterstellten Mitarbeitenden der Swiss, welche am 5. Juni 2014 Mitglied von SEV-GATA sind. Allfällige Beitrittserklärungen (vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnet) müssen spätestens an diesem Tag bei SEV-GATA eingetroffen sein. (Beitrittserklärungen stehen auf www.sev-gata.ch zum Download bereit).
2.
Die Stimmabgabe erfolgt elektronisch. Die detaillierte Vorgehensweise wird am 6. Juni 2014 den Mitgliedern per Mail zugestellt.
3.
Die Stimmabgabe kann während der Zeit vom 6. Juni 2014 bis am 15. Juni 2014, 24.00 h, erfolgen.
4.
Am 20. Juni 2014 wird der Vorstand vom SEV an seiner ordentlichen Sitzung i.d.R. gemäss Antrag der Sektion über die Unterzeichnung des GAV beschliessen.
5.
Die Publikation des Abstimmungsresultates an unsere Mitglieder, die Swiss und die Öffentlichkeit wird auf den 25. Juni 2014 geplant.

-      GAV-Anpassungen
Bereits im Membermail 8 (auch einsehbar auf unserer Website) sind die GAV-Anpassungen erwähnt. Die vollständige Vereinbarung zum GAV-Abschluss steht ab sofort auf www.sev-gata.ch zum Download bereit. Der neue GAV tritt natürlich nur bei Annahme durch die Mitglieder in Kraft. 

-      Empfehlung des Vorstandes
Der ganze Vorstand von SEV-GATA hat bei den GAV-Verhandlungen mitgewirkt. Insbesondere sind wir stolz darauf, dass mit Saläranpassungen, partiellem Kündigungsschutz, mehr Ferien und besserer Pikettentschädigungen echte Fortschritte erzielt werden konnten. Trotz Widerstand der anderen Vertragspartner konnte SEV-GATA verhindern, dass eine kürzlich abgeschlossene Vereinbarung i.S. Pikett in der Abteilung Technik Engineering vom 12. Februar 2014 aufgehoben und dem Verlangen der Swiss auf Reduktion von Ferientage bei den Schichtarbeitenden zugestimmt wurde.
Die Anhebung der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde und die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters sind der Preis für die Verbesserungen.
Der Vorstand von SEV-GATA hat kritisch das vorliegende Resultat diskutiert.
In Würdigung der namhaften  Verbesserungen, der schwierigen Verhandlungen, des volatilen Umfeldes, der Qualität der Anpassungen und der aktuellen Möglichkeit eines breit abgestützten kollektiven Widerstandes empfiehlt der SEV-GATA Vorstand einstimmig, das vorliegende Resultat anzunehmen.
Ein JA sichert die Weiterführung kollektiv geregelter Arbeitsverhältnisse, in welchen die aufgeführten Verbesserungen gesichert sind.
Ein NEIN beinhaltet konkret die rasche Durchführung von Mitgliederversammlungen, welche von einer breiten Basis besucht werden „müssen“. An diesen Versammlungen muss ein Aktionskomitee eingesetzt werden, welches mit der GATA-Leitung einen Aktionsplan festlegt, welcher die Schritte von Dienst nach Vorschrift, Warnstreiks, weiteren Versammlungen, Öffentlichkeitsarbeit und im absehbaren vertragslosen Zustand auch Streiks mit Beeinträchtigung des Flugverkehrs beinhaltet. Mit einer Gruppe von mindestens 50 AktivistInnen, welche bereits in Sitzung die Aktionen mit planen, müssten die KollegInnen von einer Teilnahme und Mitwirkung des Arbeitskampfes überzeugt werden. Zudem sind deren Ideen auch aufzunehmen, Flyeraktionen durchzuführen und Events zu organisieren. Erfahrungsgemäss kann nur mit einer solch breiten Abstützung eine erfolgreiche Bewegung aufgebaut werden. Das Ziel dabei muss sein: Kampf bis ein verbesserter GAV vorliegt.
Aus Sicht des Vorstandes von SEV-GATA bietet die vertretbare Qualität des neuen GAV, der zwar auch nicht gerade Jubel auszulösen mag, keine Grundlage für einen langen kollektiven und erfolgreichen Widerstand. 

-      Weitere Schritte
Am 6. Juni 2014 erfolgen die Informationen zur GAV-Abstimmung. Grundlage zur Mitbestimmung bei SEV-GATA ist die Mitgliedschaft. Noch besteht die Möglichkeit bis zum 5. Juni 2014 stimmberechtigtes Mitglied für die aktuelle GAV-Abstimmung zu werden. Alle Informationen zur Mitgliedschaft sind zu finden auf www.sev-gata.ch, die Beitrittserklärung steht  zum Download bereit unter http://www.sev-gata.ch/downloads/1370250615_Beitrittserklaerung_D.pdf

Ein engagierter Kampf für faire Arbeitsbedingungen zahlt sich aus! 

Kollegiale Grüsse
SEV-GATA, Deine Gewerkschaft der Luftfahrtindustrie!
Philipp Hadorn, Präsident GATA: SEV-Aviation
/ www.sev-gata.ch / www.sev-online.ch