Swiss-Bodenpersonal

SEV-GATA-Mitglieder sagen Ja zum neuen GAV

In einer elektronischen Abstimmung haben die Mitglieder der Bodenpersonal-Gewerkschaft SEV-GATA bei der Swiss dem GAV 2027 deutlich zugestimmt. Der neue GAV bringt einige bemerkenswerte Verbesserungen wie eine Samstagszulage, eine Arbeitszeitverkürzung um zwei auf 40 Wochenstunden, den Wegfall der ermüdenden Ausgleichstage in der Technik und eine Erhöhung der Lohnbänder um 200 Franken.

Die SEV-GATA-Delegation am 9. Juni am Swiss-Hauptsitz in Kloten vor der Übergabe der Petition für eine bessere Anerkennung der Leistungen des Personals im GAV an Swiss-CEO Jens Fehlinger.

Bei der Abstimmung betrug der Ja-Anteil 62,1% und der Nein-Anteil 37,9%, bei einer Stimmbeteiligung von 78,1%. Dazu sagt Philipp Hadorn, Präsident von SEV-GATA und Gewerkschaftssekretär SEV: «Ich bin froh, dass eine so klare Mehrheit der Mitglieder dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat, auch wenn nicht alle Personalgruppen gleich stark von den zahlreichen Verbesserungen profitieren und die Erwartungen sehr hoch waren. Aber es gibt beim Personal nur Gewinner und keine Verlierer. Der GAV 2027 ist nicht Himmel auf Erden, stellt aber einen bemerkenswerten Meilenstein in der Entwicklung des GAV dar.»

Gleichwohl gelte es schon während der Laufzeit des neuen Vertrags, der am 1.1.2027 in Kraft tritt und per 31.12.2031 erstmals gekündigt werden kann, partielle Verbesserungen anzustreben, ergänzt Hadorn, «insbesondere bei einzelnen Funktionsbewertungen und natürlich bei den jährlichen Lohnverhandlungen. Auch werden wir auf eine korrekte Anrechnung der Erfahrungsjahre achten.»

Die GAV-Verhandlungen hatten im Januar begonnen und wurden bei SEV-GATA durch ein «Soundingboard» von rund 20 Delegierten begleitet. Diese empfahlen das Verhandlungsergebnis den Mitgliedern mit einer klaren Mehrheit zur Annahme, ebenso die vierköpfige SEV-GATA-Verhandlungsdelegation.

Erschwert wurden die Verhandlungen dadurch, dass sie in einem Moment stattfanden, als der Lufthansa-Mutterkonzern der Swiss einschneidende Sparziele verordnete. Zu dem erfolgreichen Abschluss im Juni trug auch die Sammlung von 600 Unterschriften für die Petition «Basta – jetzt sind wir dran!» bei, die SEV-GATA dem Swiss-CEO Jens Fehlinger am 9. Juni übergab.

Weitere Auskünfte:

Philipp Hadorn, Präsident SEV-GATA und Gewerkschaftssekretär SEV, 

Wer sind wir?

SEV-GATA (Groundstaff Aviation Technics and Administration), die Gewerkschaft des Bodenpersonals der Luftfahrt, setzt sich ein für Mitglieder aus den verschiedensten Betrieben wie z.B. Swiss Int. Air Lines Ltd., Swissport, Equans usw.
SEV-GATA ist die Abteilung Luftverkehr des SEV, der Gewerkschaft des Verkehrspersonals. Der SEV ist mit rund 37'000 Mitgliedern die grösste Gewerkschaft im Bereich des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.

sev-gata.ch / sev-online.ch

Verbesserungen im Bodenpersonal-GAV 2027 gegenüber dem aktuellen GAV:

Thema Arbeitszeit:

•  Reduktion der Wochenarbeitszeit von 42 auf 40 Stunden ab 1.1.2027. Zur Umsetzung konnte mit der Swiss vereinbart werden, dass in der Technik-Abteilung TMB die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit in Ganztagen umzusetzen ist, und dass bei den übrigen Abteilungen ebenfalls mit den Betroffenen abteilungsweise eine passende Umsetzung gefunden werden soll mit der Absicht, zusätzliche freie Tage zu generieren.

•  Abschaffung der Ausgleichstage Technik ab 1.1.2027

Thema Lohn & Zulagen:

•  Erhöhung der Nachtzulagen um 20%, ab 1.1.2028* (* = diese Massnahmen werden per 1.1.2027 vorgezogen, falls die LX-Teilziele von LH-Success für das Jahr 2026 erreicht werden, das heisst zu >= 100% erfüllt werden)

•  Erhöhung der Lizenzzulagen um 20%, ab 1.1.2028*

•  Erhöhung der Pikettzulagen um 30%, ab 1.1.2028*

•  Einführung einer Samstagszulage von CHF 7.50 / Stunde ab 1.1.2028*

•  Erhöhung der Lohnbänder um CHF 200.00 (ohne Lohnkurven) per 1.1.2027

•  Erhöhung der Sonn- und Feiertagszulagen um 20% ab 1.1.2027

•  Die Lohnverhandlungen für das Jahr 2027 erfolgen wie gewohnt im laufenden Jahr 2026, wobei unabhängig von der wirtschaftlichen Situation 0,5% als generelle Lohnmassnahme (mind. CHF 35.00 / Monat / Vollzeitstelle) nicht unterschritten werden kann

Thema Altersvorsorge:

•  Erhöhung des in der Pensionskasse versicherten Lohns durch Reduktion des Koordinationsabzuges auf CHF 23’000 ab 2028

• Weitere Erhöhung des in der Pensionskasse versicherten Lohns durch Reduktion des Koordinationsabzuges auf CHF 20’000 ab 2029

Thema «Social issues»

•  Erhöhung der Abwesenheiten bei Todesfall Ehegatt:in / Lebenspartner:in / Kinder auf 5 Tage

•  Mutterschaft: 18 Wochen ab 1. Dienstjahr bei 100% Lohn, keine Ferienkürzung, bei Todesfall Übertrag auf Partner

•  Vaterschaft: Bei Todesfall Übertrag auf Partner:in, Verlängerung bei Krankheit des Kindes

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