Swiss Special Mitgliedermail September 2022

Information i.S. Sozialpartnerschaft und Klage-Situation

Geschätzte Kolleg:innen

Nach dem letzten Membermail (8/2022 vom 8. August 2022) kamen einige Rückfragen, weshalb wir die Klage i.S. Krisen-GAV nicht eingereicht hätten.

Gerne lege ich die Situation i.S. Sozialpartnerschaft und Klagen gegenüber der Swiss ausführlich dar:

  1. Gemäss GAV stehen wir mit der Swiss in einer Sozialpartnerschaft.
  2. Prinzipiell leben wir eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Konkret wird in regelmässigen Treffen mit dem Managementboard über die aktuelle Situation der Swiss ausgetauscht, bodenspezifische Themen werden ebenfalls in Regelmeetings behandelt und Verhandlungen werden vertragskonform geführt (z.B. laufen gerade die Vorbereitungen für die anstehenden «Lohnverhandlungen 2023» gemäss GAV Art. 12).
  3. Aus unserer Sicht wurde das gesetzliche Konsultationsverfahren zur Massenentlassung seitens Swiss nicht korrekt eingehalten. Hierzu brauchten wir Mitglieder, welche sich für die Einreichung der Klage zur Verfügung stellten. Die «erste Stufe» fand vor dem Friedensrichter Ende August statt. Dieser Verfahrensschritt ist zwingend einzuhalten, wobei der Friedensrichter den Auftrag hat, den Streit mit einer einvernehmlichen Lösung zu schlichten. Erwartungsgemäss konnte diese nicht gefunden werden, weshalb jetzt die Klage an das zuständige Gericht eingereicht werden kann.
    Nebst den rechtlichen Vorbehalten beim konkreten Konsultationsverfahren erachten wir das Verhalten des neuen Swiss-CEO gegenüber der klar deklarierten Absichtserklärung seines Vorgängers als Vertrauensbruch: Die Bereitschaft für einen Krisen-GAV war an die gegenseitige Absicht gebunden, damit möglichst mit der gesamten Belegschaft die Krise zu überwinden.
  4. Die Anwendung des Krisen-GAV war an Voraussetzungen gebunden. Die «temporären Kostensenkungs-Massnahmen» konnten erst nach dem Ende der gesetzlichen Kurzarbeit angewendet werden. Mit dem einseitigen Entscheid der Swiss, den «Krisen-GAV» per März 2022 anzuwenden, verstiess Swiss gegen beide Voraussetzungen: gesetzliche Kurzarbeit war weiterhin noch möglich und die Ziele (möglichst keine Entlassungen) wurden hinfällig. In diesem Moment trafen wir erste Vorbereitungen zur Einreichung einer Klage. Kurz vor der Abstimmung des «Aeropers-Vertrages» gab die Swiss bekannt, alle Krisen-Massnahmen per Ende Dezember 2022 wieder aufzuheben.
    «Unsere Krisen-Massnahmen» konnten ursprünglich frühestens am 1. Sept. 2021 wirksam werden, durch die mehrfache Verlängerung der «Option Kurzarbeit» allerdings erst später. Gemäss Krisen-GAV sind die Massnahmen bis spätestens Ende 2023 begrenzt. Mit dem Entscheid der Swiss, diese Massnahmen bereits nach 10 Monaten Anwendung per Ende 2022 wieder aufzuheben, stellten wir folgendes fest: In der Vereinbarung hatten wir fixe Rückzahlungsprämien festgelegt, sog. New Normal-Prämien, nach Beendigung der Corona-Krise – mit Auflagen an den Auszahlungszeitpunkt und die Gruppe der Destinatäre. Konkret ist bis spätestens Ende 2026 die Auszahlung einer «New-normal-Corona-Prämie» von CHF 2'500 fällig, zu zahlen in max. 3 Raten à CHF 833.33 (jeweils auf Vollzeitpensum bezogen).
    Rasch war die Rechnung gemacht: Für die Swiss wird die Anwendung der Krisen-Massnahmen beim Bodenpersonal während «lediglich» 10 Monaten zum Verlustgeschäft. Deshalb hat der Vorstand von SEV-GATA beschlossen, auf die Einreichung einer Klage in dieser Angelegenheit zu verzichten.

    Nicht ganz überraschend wartete Swiss ebenfalls bei uns auf mit dem Vorschlag, lediglich die Hälfte (CHF 1'250) der vereinbarten «Payback-Prämie» (New Normal-Prämie) auszuzahlen, da deren Ersparnis im Durchschnitt lediglich CHF 1'800 betrage. Dies lehnten wir natürlich ab.

Mit den dargelegten Schritten leben wir eine faire, aber konsequente Interessenvertretung unserer Mitglieder. Es scheint uns wichtig, dass Swiss in Zukunft von einseitigen Interpretationen und unzumutbaren Forderungen gegenüber dem Bodenpersonal absieht. Um dies durchzusetzen sind wir bereit, alle uns zustehenden rechtlichen und gewerkschaftlichen Mittel einzusetzen.

Danke für die Kenntnisnahme und das Vertrauen!

Bis Ende September 2022 läuft übrigens noch unsere Werbeaktion 2022 «Mitglieder werben Mitglieder». Jedes Mitglied, das ein neues Mitglied für die SEV-GATA gewinnt, erhält eine «Doppelte Werbeprämie» (also CHF 100). Wir rechnen mit deinem Engagement!

Herzliche Grüsse

Philipp Hadorn, Präsident

SEV-GATA, Deine Gewerkschaft der Luftfahrtindustrie!
Philipp Hadorn, Präsident GATA: SEV-Aviation
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