Swiss Special Mitgliedermail Oktober 2022
Lohnrunde SWISS-Bodenpersonal per 1.1.2023: Spürbare Lohnanpassungen
Geschätzte Kolleg:innen
Ja, der «New Normal» in der Luftfahrtbranche hat uns eingeholt: Während sich das Geschäft erholt, fehlen Mitarbeitende an allen Ecken und Enden. In diesem Umfeld galt es die Lohnverhandlungen gemäss GAV Art. 12 zu führen.
Forderungen
Unsere Lohneingabe beinhaltete folgende generellen Lohnanpassungen für 2023:
- Teuerungsausgleich gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
- Kaufkraftsicherung angesichts von Spezialeffekten wie Energie- und Krankenkassenprämienerhöhungen
- Reallohnerhöhung von 3%
- Die Salärbänder (Minima und Maxima) gemäss Anhang 1a zum GAV Bodenpersonal sind um diese Massnahmen zu erhöhen.
Resultat
In herausfordernden, aber konstruktiven Verhandlungen konnten wir ein Ergebnis mit folgenden Eckwerten erzielen:
Die Lohnsumme wird um generell 3,3% erhöht, wobei tiefere Einkommen stärker berücksichtigt werden, aber mind. 2% allen gewährt werden.
Zusätzlich wird 1% für individuelle Lohnmassnahmen gewährt.
Die Details der Verteilung sind noch zu verhandeln und in einer Vereinbarung festzulegen.
Die «Corona-Prämie» von CHF 2'500 / FTE (Vollzeitstelle) aus der Vereinbarung «Temporäre Kostensenkungs-Massnahmen aufgrund der Corona-Krise» (Krisen-GAV) wird den Anspruchsberechtigten vollständig, in einer Tranche, im Dezember 2022 ausbezahlt.
Im Weiteren zahlt SWISS im November den Rest der «Corona-Dankeschön-Zahlung» von insgesamt CHF 2'000 / FTE aus (davon wurden CHF 1'000 bereits im Mai 2022 ausbezahlt). Und es folgt gemäss GAV Art. 32 die variable Vergütung für das Jahr 2022 im März 2023 – absehbar in der max. Höhe von CHF 3'200 / FTE.
Würdigung
Dieses Paket bringt eine echt spürbare Veränderung in der Lohntüte – erstmals seit dem 1.1.2020 (damals generell 1,8 % mit Sockelbeitrag von mind. CHF 60/Monat). Das ist gerade im aktuellen Umfeld einer bemerkenswerten Teuerung von grosser Bedeutung. Wenn wir auch prinzipiell nachhaltigen Lohnmassnahmen den Vorrang gegenüber «variablen Einmalzahlungen» geben, erbringt die SWISS damit den Tatbeweis, dass sie Nachholbedarf beim Lohn und den Arbeitsbedingungen anerkennt. Der Vorstand von SEV-GATA hat dem Resultat zugestimmt.
Eine Mitgliedschaft bei SEV-GATA zahlt sich aus – gemeinsam erreichen wir weitere Verbesserungen in deinem Arbeitsalltag!
Herzliche Grüsse
Philipp Hadorn, Präsident
SEV-GATA, Deine Gewerkschaft der Luftfahrtindustrie!
Philipp Hadorn, Präsident GATA: SEV-Aviation
/ www.sev-gata.ch / www.sev-online.ch