Swiss krebst zurück – Krisen-GAV bis max. Ende 2022 in Kraft

Nachdem die Bodenpersonalgewerkschaft SEV-GATA klar deklariert hat, dass die Inkraftsetzung des «Krisen-GAV» per 1. März 2022 gegen die Vereinbarung vom Januar 2021 verstösst, kommuniziert jetzt die Swiss, dass sie diesen GAV ihrerseits nur noch bis Ende 2022 anwenden wolle statt bis Ende 2023. «SEV-GATA wird prüfen, ob und wie dies unsere laufenden Vorbereitungen einer Klage gegen unzulässige Inkraftsetzung des Krisen-GAV beeinflussen wird», sagt SEV-GATA-Präsident Philipp Hadorn.

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