Mitgliedermail 6 / 2021
- Provoziert Swiss den Aufstand?
- Reka-Card / Meldung Geburtsdatum
Geschätzte KollegInnen
Die vergangenen Tage seit dem 6. Mai 2021 sind für uns und die KollegInnen bei der Swiss besonders turbulent: Während wir uns als Gewerkschaft im Status «Schriften- und Sitzungsmarathon» befinden, führen wir zusätzlich mit verunsicherten Mitgliedern, Vertrauens- und Vorstandsmitgliedern regen Austausch.
Provoziert Swiss den Aufstand?
Die Hiobsbotschaft vom 6. Mai 2021 des neuen Swiss CEO schlug bei den Mitarbeitenden wie eine Bombe ein.
Nach langwierigen Verhandlungen und Zustimmung zu einem Krisen-GAV, erfolgreichem Kampf für ein öffentliches Milliarden-Hilfspaket für die Swiss, Engagement für «Back in the Air» mit digitalem Nachweis «corona-clean» und für die Verschiebung der Kompetenz zur Verlängerung der Anspruchsberechtigung für Kurzarbeitsentschädigung an den Bundesrat folgte der Hammerschlag aus dem Management-Board: Bis zu 780 KollegInnen sollen ihre Stelle verlieren. Diese Ankündigung kam notabene wenige Tage vor dem erwarteten Entscheid vom 12. Mai 2021 für eine zweite Verlängerung für Kurzarbeitsgeld.
Gesetzliches Konsultationsverfahren als Alibi-Übung?
Das Schweizer Recht sieht im Fall von Massenentlassungen vor, dass die Gewerkschaften Vorschläge erarbeiten können, «mit denen Kündigungen vermieden, deren Zahl beschränkt sowie deren Folgen gemildert werden».
Mit der Anordnung einer Konsultationsfrist von wenigen Tagen, der verzögerten und teilweise noch ausstehenden Zustellung von Antworten auf Grundlagenfragen und der Verweigerung der Gewährung einer realistischen Frist gibt die Swiss den Anschein, gar kein Interesse an qualitativ guten Vorschlägen der Gewerkschaften zu haben.
In unserer Stellungnahme teilten wir der Swiss am 27. Mai 2021 folgendes mit:
a) unsere Feststellung, dass die Swiss
- den Tatbeweis der aufrichtigen Durchführung des gesetzlichen Konsultationsverfahrens schuldig blieb
- erfragte, erforderliche Angaben nicht zur Verfügung stellte
- mit einer Fristansetzung ohne Not die qualitative Erfüllung des Verfahrens verhinderte
- keine Bereitschaft zeigte, in sozialpartnerschaftlichem Austausch Lösungen zu finden
- den Nachweis der ordentlichen Meldung an die zuständigen kantonalen Ämter uns bis jetzt vorenthielt
b) unsere Haltung, dass mit diesem von der Swiss diktierten Vorgehen
- die gesetzeskonforme Wahrnehmung der Konsultationsrechte nicht möglich ist
- die seitens Swiss zugesicherte Prüfung der Bundesratsentscheide vom 12. Mai 2021 (insb. zweite Verlängerung der Anspruchsberechtigung für Kurzarbeitsentschädigung) weder erkennbar vorgenommen noch dargelegt wurde
- Wert und Würdigung des per Urabstimmung von der Belegschaft mitgetragenen Ergebnisses des Krisen-GAVs in Frage gestellt werden
- die Massnahmen der laufenden Öffnungsentscheide des Bundesrates seit dem 6. Mai 2021 keine Berücksichtigung finden
- die Einhaltung des Zweckes der öffentlichen Investitionen und Opfer in Frage gestellt wird
- tiefgreifende Einschnitte in der Firmenstruktur vorgenommen werden sollen, bevor die Früchte der facettenreichen Massnahmen und Engagements geerntet bzw. deren Auswirkungen gemessen werden können
c) unsere Forderung, dass die Swiss aufgrund der sich ständig verändernden Situation sämtliche Restrukturierungsmassnahmen während der zweiten Phase der Anspruchsberechtigung der Kurzarbeitsentschädigung sistiert und allf. Massnahmen aufgrund aktualisierter Prognosen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung in den kommenden Monaten auf Ende dieser zweiten Phase unter Einhaltung korrekter, sozialpartnerschaftlicher Verfahren plant.
Bis spätesten am 31. Mai 2021 erwarten wir von der Swiss nun eine Stellungnahme. Sollte die Swiss auf ihrem Irrweg verharren, sind wir für weitere Schritte vorbereitet.
online-Infos von «SEV-GATA im Dialog»
In einem Soundingboard standen wir mit unseren Vertrauensleuten und Vorstandsmitgliedern regelmässig im Kontakt. Allen dem GAV-Bodenpersonal unterstellten Swiss-Mitarbeitenden bieten wir die Möglichkeit für einen online-Austausch am Mo., 31. Mai 2021, 14.00 Uhr mit folgendem Link:
https://us02web.zoom.us/j/81799606215?pwd=a3pMRTF4NXphalhSTFN0Y1RUNko1Zz09
Meeting-ID: 817 9960 6215
Kenncode: 454349
Unseren Mitgliedern stehen wir auch mit individueller Beratung, Interessenvertretung und Rechtsschutz zur Verfügung.
Reka-Card / Meldung Geburtsdatum
SEV-Mitglieder können pro Jahr bis zu 600 Franken Reka-Geld mit einem Rabatt von 10 Prozent beziehen, was eine Ersparnis von 60 Franken ergibt. Im Jahr 2021 habt ihr erneut die Möglichkeit, Reka-Geld mit Rabatt zu beziehen. Neu erhaltet ihr ab Mai 2021 anstelle der Reka-Checks die praktische Reka-Card.
Alle Mitglieder haben diesbezüglich von der Reka direkt einen Brief erhalten. Die Reka braucht hierfür jedoch die vollständigen Kontaktangaben unserer Mitglieder, inkl. dem Geburtsdatum. Alle Mitglieder, welche uns bei ihrem Beitritt das Geburtsdatum nicht genannt haben, haben somit von der Reka auch keinen Brief bekommen und können somit zukünftig kein Reka-Geld mehr beziehen.
Bitte meldet uns deshalb in eurem eigenen Interesse euer Geburtsdatum an . Bitte vergesst auch nicht, uns generell über Änderungen (Adresse, Arbeitgeber, Mail, Tel. etc.) rasch zu informieren. Somit ist sichergestellt, dass ihr fortlaufend von uns alle Infos erhält. Vielen Dank.
Mitglieder von SEV-GATA sind Teil einer lokalen, regionalen, nationalen und globalen Bewegung – der internationalen Gewerkschaftsbewegung. Eine Mitgliedschaft, die sich lohnt!
Solidarische Grüsse
Philipp Hadorn, Präsident
SEV-GATA, Deine Gewerkschaft der Luftfahrtindustrie!
Philipp Hadorn, Präsident GATA: SEV-Aviation
/ www.sev-gata.ch / www.sev-online.ch