Member Mail 10 / 2015

Kalenderaktion
Schicht- und Arbeitszeit
Recht auf Mitgliedschaft (Koalitionsfreiheit)

Geschätzte KollegInnen

Vor tiefgreifenden Umstrukturierungen nach dem Gusto der Lufthansa (LH) scheint auch die Swiss nicht sicher. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Monaten offen gelegt wird, wie die neue LH-Organisation sich aufstellen wird. Auch in den Headquarters der LH sollte dabei allerdings bekannt sein, dass die Swiss-Strukturen bereits heute sehr schlank sind und die Swiss-Mitarbeitenden äusserst effizient eine erfolgreiche Arbeit leisten. Die LH ist gut beraten, funktionierende Abläufe zu gewähren und entstandene Strukturen nicht leichtsinnig zu zerstören. Weiterer Austausch folgt.

Kalenderaktion
Auch dieses Jahr werden die beliebten SEV-GATA Kalender wieder verteilt. AktivistInnen, Mitglieder aus dem SEV-GATA Vorstand, Vertrauensleute und aus dem SEV-Sekretariat, sind wie folgt, jeweils von ca. 06.30 bis 08.30 h präsent: 

Basel:                                  Montag, 16. November 2015
Zürich Obstgartenstrasse:     Dienstag, 24. November 2015
Zürich Unterdorf:                  Mittwoch, 25. November 2015 

Noch brauchen wir weitere HelferInnen für die Verteilaktion. Meldet Euch bitte rasch bei mir (Enable JavaScript to view protected content.).  

Auf spannende Diskussionen mit unseren Mitgliedern und weiteren Interessierten freuen wir uns schon jetzt!

Schicht- und Arbeitszeit
In einem intensiven Prozess mit den Verantwortlichen bei der Swiss und den Betroffenen wird die Umsetzung der Vereinbarung Maintenance verhandelt. Die direkt Betroffenen werden laufend direkt informiert, auch durch deren Vertretungen in der Delegation, welche von unserer Arbeitszeitspezialistin, Gewerkschaftssekretärin Regula Bieri, geleitet wird. Ebenfalls finden zur Zeit Meetings zur Überarbeitung des GAV Anhanges 2 (Arbeits- und Ruhezeit-reglementes) statt.

Recht auf Mitgliedschaft (Koalitionsfreiheit)
Das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu betätigen, gehört zu den grundlegenden Rechten, die einen demokratischen Rechtsstaat von Diktaturen und Unrechtsstaaten unterscheiden. Die Vereinigungsfreiheit, auch Koalitionsfreiheit genannt, ist eine Voraussetzung dafür, dass Arbeitsbedingungen und soziale Errungenschaften zum Ausgleich der wirtschaftlichen Macht der Arbeitgeber durch kollektive Regelungen abgesichert werden können. Sie ist heute in der Bundesverfassung im Artikel 28 auch ausdrücklich verankert. Konkretisiert werden die aus der Vereinigungsfreiheit fliessenden Rechte durch die von der Schweiz ratifizierte Konvention Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO oder ILO). Die Gewerkschaftsfreiheit gehört zusammen mit dem Verbot der Kinder- und Sklavenarbeit zu den sogenannten „core labour standards“, also zu den Kernarbeitsnormen, die unabhängig von der nationalen Gesetzgebung weltweit respektiert werden müssen. Diese fundamentalen sozialen Rechte sind Menschenrechte.

Die Koalitionsfreiheit verbietet Arbeitgebern irgendwelche Massnahmen zu treffen, welche den Beitritt in eine Gewerkschaft hindert. Der gleiche Verfassungsartikel lässt es den Arbeitnehmenden auch frei, einer Gewerkschaft beizutreten. Es gibt keinerlei Zwangsmitgliedschaft.

In der Schweiz kommen auch Nicht-Mitglieder in den Genuss all der Leistungen aus einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), welche zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt wurden. Aus diesem Grund bezahlen sie einen Vollzugskostenbeitrag (VKB), welcher vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen wird. Ihnen stehen die Ansprüche und Leistungen aus dem GAV vollumfänglich zu. SEV-GATA gewährleistet  seinen Mitgliedern der Gewerkschaft die individuelle Durchsetzung der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis zu, inkl. allfälliger Gerichts- und Anwaltskosten, ebenfalls die Mitwirkung bei der Festlegung von GAV-Forderungen, zahlreiche Bildungs- und weitere Dienstleistungsangebote (http://www.sev-gata.ch/downloads/1370843409_flyer%20dienstleistungen%20de.pdf). An den Mitgliederbeitrag werden der VKB angerechnet (vgl. Mitgliederbeitragsgestaltung http://www.sev-gata.ch/downloads/1415006021_Gestaltung%20Mitgliederbeitrages%20ab%202014_d.pdf).  

Eine Mitgliedschaft bei SEV-GATA lohnt sich mehrfach. Mit der neuen Werbekampagne wird die gewerkschaftliche Bewegung gestärkt und du erhältst eine Prämie (für 3 geworbene Neumitglieder eine Taschenlampe / für 9 geworbene Neumitglieder eine Digitalkamera oder einen Gutschein für ein Erholungsangebot / zudem immer für jedes geworbene Mitglied eine Barprämie von 50 Franken). So wirst du zum doppelten Gewinner!

Herzliche Grüsse

Philipp Hadorn, Präsident 

SEV-GATA, Deine Gewerkschaft der Luftfahrtindustrie!
Philipp Hadorn, Präsident GATA: SEV-Aviation
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