Mitgliedermail 7 / 2017 – Special GAV Swiss

Swiss GAV – klare Verbesserungen ab 1. Januar 2018

Geschätzte KollegInnen

Auf Wunsch der Swiss sind wir anfangs Jahr während laufendem GAV in Verhandlungen zur Weiterentwicklung des GAV eingetreten.

Nach fünf herausfordernden Verhandlungsrunden liegen folgende Resultate mit Gültigkeit ab 1. Januar 2018 vor:

In einer gemeinsamen Kommunikation aller Vertragspartner (Swiss & drei Arbeitnehmerorganisationen) erfolgt die Info an alle Beschäftigten am 7. Juli 2017.

Der Vorstand SEV-GATA hat sich intensiv mit den Resultaten Ende Juni 2017 beschäftigt.

Die Fakten:

  • Sozialplan: tiefgreifende Verbesserungen (gültig ab nächsten Ereignissen)
  • Pensionskasse: Der Beitrag des Arbeitgebers (AG) steigt auf 60 %, derjenige der  Arbeitnehmenden (AN) sinkt auf 40 % (bisher 50:50)
  • Variable Vergütungen (EBM): Das System wird durch das Modell LH Success ausgetauscht, bei Zielerreichung 100 % beträgt der Auszahlungsbetrag CHF 1'000, der max. Betrag bei 200 % wird erhöht auf CHF 3'200.
  • Mutterschaftsurlaub: Erhöhung um 2 Wochen, auf 16 Wochen in den ersten 2 Dienstjahren (80 % Lohnersatz) bzw. 18 Wochen ab 2. Dienstjahr (100 % Lohnersatz)
  • Vaterschaftsurlaub: Erhöhung um 5 Tage (auf 10 Tage)
  • Lizenzzulagen: werden neu in den GAV aufgenommen (Höhe unverändert, bisher aber ausserhalb GAV)
  • Job Level Concept: Eine Arbeitsgruppe wird beauftragt, zuhanden der GAV-Verhandlungsdelegation ein umsetzbares Lohnsystem zu erarbeiten.
    Eckwerte sollen sein:
    • Kompetenzraster und die Zuordnung erfolgt gemeinsam (Vertragspartner, kein einseitiger Akt der Firma)
    • eine Weiterentwicklung innerhalb des Salärbandes wird geregelt
    • signifikante Mehrkosten durch Umgruppierungen sollen vermieden werden

Per 1. Juli 2017 mit rückwirkenden Nachzahlungen hat die Swiss die Lohntabelle 2017 umzusetzen. SEV-GATA musste feststellen, dass die Lohnskala 2017 entgegen Vereinbarung und vertraglichen Bestimmungen nicht korrekt umgesetzt wurde. Noch wurden Mitarbeitende in den Lohnklassen des vorgängigen GAV eingestuft. Swiss sicherte nun zu, dies umgehend per 1. Juli 2017 zu überführen und die daraus resultierenden Nachzahlungen (vorenthaltende Anpassungen der Lohnminima) rückwirkend vorzunehmen.

  • Spielregeln Schichtgestaltung: Eine Arbeitsgruppe wird beauftragt, zuhanden der GAV-Verhandlungsdelegation einen Vorschlag zu erarbeiten, damit die TML-Mitarbeitenden 95 % der vertraglichen Wochenarbeitszeit erreichen.

Der Vorstand SEV-GATA hat die Resultate gewürdigt und anerkennt, dass nun dringend notwendige, aber durchwegs bemerkenswerte Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erreicht werden konnten. Vorbehältlich der Zustimmung des SEV-Vorstandes wird der noch zu redigierende Vertrag im Herbst unterzeichnet.

Die Abschlussvereinbarung, aber auch der Katalog unserer Verbesserungsanliegen mit einer Synopse der Veränderungen und dem neuen Sozialplan werden sobald vorliegend auf der Website aufgeschaltet.

Die Hartnäckigkeit und Ausdauer der SEV-GATA Verhandlungsdelegation zahlt sich aus. Mit noch mehr Mitgliedern nimmt auch unsere Stärke und der Erfolg unserer Verhandlungen zu. Eine Mitgliedschaft lohnt sich – kollektiv und individuell. Jetzt deine Arbeitskollegin/deinen Arbeitskollegen ansprechen, Beitrittserklärung einsenden, den bunten Strauss vielfältiger Vorteile dem neuen Mitglied ermöglich, selbst Werbeprämie kassieren und damit die gewerkschaftliche Kraft stärken!

Mit diesen guten Infos wünsche ich Sommertage, die auch Momente der Erholung zulassen, … denn der Lohnverhandlungsherbst kommt schon bald!

Herzliche Grüsse

Philipp Hadorn, Präsident

SEV-GATA, Deine Gewerkschaft der Luftfahrtindustrie!
Philipp Hadorn, Präsident GATA: SEV-Aviation
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