SWISS: Umsetzung Kurzarbeit in der Maintenance / Zusatztage

 

Umsetzung Kurzarbeit in der Maintenance

Wie im letzten Membermail erwähnt, konnte die SWISS die Zusicherung, Kurzarbeits-Einsätze zwei Schichtblöcke im Voraus einzuteilen, nicht einhalten. Die Lage rund um das Corona-Virus und die entsprechenden Auflagen der Behörden zwingen die Firma zu sehr kurzfristigen Änderungen in der Planung. Wir konnten vereinbaren, dass die Schichtpläne unverändert bleiben. Freie Tage (Off Days) gemäss Schichtplanung bleiben bestehen. Kurzarbeitstage werden nach Möglichkeit so eingeteilt, dass sie nicht zu einem Rhythmuswechsel innerhalb des Schichtplans führen. Mitarbeitende werden 48 Stunden im Voraus darüber informiert, ob sie zur Arbeit aufgeboten werden oder nicht. An einem Kurzarbeits-Tag müssen sich die Angestellten NICHT in Bereitschaft halten. Wird einer Person erst bei Arbeitsbeginn mitgeteilt, dass keine Arbeit vorhanden ist, wird dieser Tag als Arbeitstag (NICHT als Kurzarbeitstag) angerechnet. Bei ungeplanten und kurzfristigen Änderungen während eines Arbeitstages und wenn dieser Arbeitstag nicht zu Ende gearbeitet wird, kann der Tag als Kurzarbeitstag geltend gemacht werden. Es ist uns ein Anliegen, dass solche Tage nicht zur Regel werden, meldet uns entsprechend, wenn ihr eine Zunahme von extrem kurzfristigen Änderungen feststellt.

Zusatztage 

Das Mail vom SWISS-HR betreffend der Zusatztage löste Unsicherheiten aus, welchen wir auf den Grund gingen. Die SWISS nutzt das Instrument der Kurzarbeit aus finanziellen Gründen sehr stark. Die Zusatztage als Kurzarbeitstage geltend zu machen, bringt der SWISS somit Geld. Geld, welches
auch genutzt wird, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Personen, welche sich für ein Modell mit Lohnabzug entschieden haben, um die Zusatztage nicht leisten zu müssen, werden nicht benachteiligt durch die von der SWISS angewandte Praxis. Bei diesen Personen ändert sich nichts, sie sind durch das von ihnen gewählte Modell von den Zusatztagen «befreit». Personen mit den anderen Modellen werden durch das von der SWISS gewählte Vorgehen jedoch auch nicht bevorzugt. Anstelle der Zusatztage wird in der Regel Kurzarbeit eingetragen. Kurzarbeitstage sind keine freien Tage, man kann also nicht länger als 48 Stunden (wie oben erwähnt) vorher sicher sein, dass man an diesen Tagen nicht doch arbeitet. Es kommt auf die Situation im jeweiligen Bereich an. Eine allfällige Ungleichbehandlung unter den Mitarbeitenden würden wir nicht akzeptieren.